Mehr als 300 Seen gibt es in Schleswig-Holstein. Die meisten kennen sie als Urlaubsziele, Segelreviere oder einfach als den stillen Blick am Ende eines Waldweges. Wir Taucher*innen kennen sie von unten.
Das Tauchen in den landeseigenen Seen Schleswig-Holsteins ist durch eine Novelle des Landeswassergesetzes geregelt – und dieses Recht wurde durch den TLVSH erkämpft. Besonders die Initiative von Jerk Hansen, aus dem damaligem Engagement aus dem Verband heraus, legte den Grundstein für eine Erweiterung des Gemeingebrauchs an Seen auch auf den Tauchsport.
Das Land Schleswig-Holstein hat dem Tauchen in den landeseigenen Seen zugestimmt, allerdings sind alle umweltrechtlichen Maßgaben für den jeweiligen Tauchplatz zu beachten.
Bei privaten Gewässern ist die Zustimmung der Seeeigentümer*in zwingend erforderlich.
Bei der Anfahrt und während des Tauchens und danach ist Rücksicht auf die Umwelt und Anlieger*innen zu beachten und Sicherheit für die Durchführung des Tauchgangs zu gewährleisten.
Jede Taucher*in ist Botschafter*in für den Tauchsport, vorbildhaftes Verhalten daher erforderlich.
